Informationen zu den Regeln und Standards beim Konferenzdolmetschen
Rechtsgrundlagen zur Mehrsprachigkeit in internationalen Organisationen
Die Mehrsprachigkeit der Europäischen Union und ihrer Institutionen wird durch die Verordnung Nr. 1/58 des Rates geregelt. Artikel 1 dieser Verordnung legt fest, dass die Amtssprachen der EU die Sprachen der EU-Länder sind.
Die Wahrung der Sprachenvielfalt ist für die EU ebenso ein Grundwert wie die Menschenwürde und die Offenheit gegenüber anderen Kulturen. In der Präambel zum Vertrag über die Europäische Union wird darauf verwiesen, dass „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“ geschöpft wird, und dass das Bekenntnis „zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte“ bekräftigt wird. In Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union wird die Achtung der Menschenrechte und die Nichtdiskriminierung hervorgehoben, während Artikel 3 fordert, dass die EU „den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt“ wahren solle.
Die Charta der Grundrechte der EU aus dem Jahr 2000, die mit dem Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich wurde, verbietet Diskriminierung aufgrund von Sprache (Artikel 21) und verpflichtet die EU dazu, die sprachliche Vielfalt zu achten (Artikel 22).
Während die EU 24 Amtssprachen hat, arbeiten die Vereinten Nationen (UNO) mit sechs Sprachen – Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch (zur UNO-Mehrsprachigkeitspolitik).
IAMLADP (Internationales Jahrestreffen zu Sprachendiensten, Dokumentation und Veröffentlichungen) ist ein internationales Forum und Netzwerk aus Führungskräften internationaler Organisationen, die Konferenz- und Sprachdienstleister beschäftigen. Das Treffen wird von den Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen einberufen.
Die Mitglieder des IAMLADP haben ebenfalls einen Text zur Mehrsprachigkeit angenommen, und zwar die sogenannte Wiener Erklärung.
Urheberrecht
Durch internationale Rechtsvorschriften zum Urheberrecht und zum Schutz des „geistigen Eigentums“ ist die Leistung von Konferenzdolmetscher*innen, sobald sie aufgezeichnet und gespeichert ist, geschützt. Die Berner Übereinkunft schützt die Interessen der Urheber darunter auch Übersetzer*innen, da Übersetzungen als Originalwerke behandelt werden. Sobald die Verdolmetschung schriftlich vorliegt, gilt sie gemäß der Berner Übereinkunft als Übersetzung und die in der Übereinkunft festgelegten Exklusivrechte finden Anwendung auf den Urheber (Quelle: AIIC).
Die Urheberrechte von festangestellten und freiberuflichen Dolmetscher*innen, die für EU-Institutionen tätig sind, werden Eigentum der EU. Dies ist in Artikel 18 des EU-Statuts geregelt.
Hinweis
Wenn die Dolmetschleistung aufgezeichnet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt oder verbreitet wird, sorgen EU-Institutionen dafür, dass auf dem Verbreitungsmedium eine Erklärung erscheint, wonach das Dolmetschen der Verständigung dient, aber einen Gesprächsverlauf nicht authentisch wiedergeben kann.
Berufliche Normen und Geschäftsethik
Bei internationalen Organisationen sind strenge Auswahlverfahren für festangestellte und freiberufliche Dolmetscher*innen vorgeschrieben. Dies soll die Qualität der Verdolmetschung gewährleisten.
Die GD Dolmetschen legt in einer Vereinbarung („The Agreement“) mit ihren Bediensteten und Zeitbediensteten die Arbeitsbedingungen fest. Für die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Dolmetscher*innen gibt es eine gesonderte Übereinkunft („La Convention“).
Die beruflichen Normen und die Geschäftsethik der GD Dolmetschen decken viele verschiedene Aspekte ab, einige davon werden im Folgenden beschrieben.
Teamarbeit
Die Arbeit einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers ist grundsätzlich eine Einzelleistung. Ihre Qualität hängt jedoch davon ab, dass alle Teammitglieder als Teil einer gemeinsamen Teamleistung ihr Bestes geben. Dies gilt sowohl für kleine Teams, die sich eine Dolmetschkabine teilen, als auch für größere Teams, die bei einer Sitzung dolmetschen. Dolmetscher*innen sollten ihre Kolleginnen und Kollegen, ihre Vorgesetzten sowie ihre Kundinnen und Kunden stets respektvoll behandeln. Der Respekt gilt dabei nicht nur der Person an sich, sondern auch ihrer verfügbaren Zeit und ihrem persönlichen Raum.
Die Hilfsbereitschaft gegenüber Kolleginnen und Kollegen ist sehr wichtig. Dolmetscher*innen sollten stets ein Gespür dafür haben, wann und wie sie Hilfe anbieten können. Jedoch sollten Dolmetscher*innen ihre Hilfe nicht aufdrängen und Ablehnung nicht persönlich nehmen. Allein zu wissen, dass Unterstützung da ist, kann schon Hilfe genug sein. Gleichzeitig sollten Dolmetscher*innen ihren Kolleginnen und Kollegen mitteilen, welche Art von Hilfe sie benötigen, insbesondere dann, wenn sie das Gefühl haben, nicht angemessen unterstützt zu werden.
Vorbereitung
Zu den wichtigsten Aufgaben für Dolmetscher*innen gehört eine gründliche und systematische Vorbereitung auf alle Sitzungen, für die sie eingesetzt werden. Je mehr sie über das Thema, die Hintergründe und die Terminologie einer Sitzung wissen, umso besser können sie in der Kabine dolmetschen. Entsprechend der Leitlinien der GD Dolmetschen für Dolmetscher*innen für die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) kann der Einsatz von KI-Tools eine gründliche Vorbereitung und hochwertige Verdolmetschung effizient unterstützen. Da Sitzungen immer spezialisierter und technisch anspruchsvoller werden, können digitale Kompetenzen und KI-Tools eine schnellere Vorbereitung auf Sitzungen sowie qualitative Übersetzungen unterstützen.
Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, die entweder zuvor elektronisch übermittelt oder in den Kabinen verteilt wurden, sind vertraulich zu behandeln, auch wenn die Unterlagen bereits zuvor veröffentlicht wurden. Daher dürfen physischen Kopien nicht außerhalb der Dolmetschkabine zurückgelassen bzw. elektronische Versionen der Unterlagen außerhalb sicherer EU-Netzwerke geteilt und vertrauliche Sitzungen außerhalb des Arbeitsplatzes abgehalten werden. Außerdem sollten Dolmetscher*innen vermeiden, Unterlagen unnötigerweise zu kopieren oder zu verbreiten und stehts nach dem Prinzip der erforderlichen Kenntnisnahme vorgehen. Sie müssen auch vertrauliche Dokumente nach der Sitzung vernichten.
Zum Video zu professionellem Verhalten in der Kabine.
Außerhalb der EU-Institutionen steht der Internationale Verband der Konferenzdolmetscher (AIIC) für Qualität und Standards. Eine AIIC-Mitgliedschaft erfolgt im Rahmen einer Begutachtung durch Fachkolleginnen und -kollegen sowie in Form eines Bürgschaftssystems. AIIC-Mitglieder verpflichten sich zur Beachtung der strengen beruflichen Normen.
ISO-Normen beim Dolmetschen
Die GD Dolmetschen ist regelmäßig an der Ausarbeitung von internationalen Normen (ISO-Normen) mit Dolmetschbezug eingebunden. Sie nimmt an den ISO-Sitzungen als assoziiertes Mitglied ohne Stimmrecht teil (nur die nationalen Ausschüsse der Länder haben Stimmrecht). Das bedeutet, dass die GD Dolmetschen sich als Sachverständige bei Diskussionen zu Wort melden und somit Einfluss nehmen kann.
Es gibt eine allgemeine ISO-Norm für Dolmetscherdienste; ISO 18841: Dolmetscherdienste – allgemeine Anforderungen und Empfehlungen. Die Norm, die sich speziell auf Konferenzdolmetschen bezieht, ist die ISO 23155.
Die GD Dolmetschen achtet stets auf die Einhaltung der ISO-Normen, auch wenn die EU-Institutionen nicht zertifizierungspflichtig sind.
Technische Standards
Die GD Dolmetschen unterstützt die Entwicklung und Einhaltung modernster technischer Standards (einschließlich der ISO-Normen).