Bei Behörden
Gebärdensprachdolmetschen findet in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes statt – beispielsweise bei einem Elternabend in der Schule eines Kindes eines gehörlosen Elternteils, bei einer Sprechstunde beim Arzt oder bei einer Beerdigung. In solchen Situationen ermöglichen Gebärdensprachdolmetscher*innen gehörlosen, hörgeschädigten und taubblinden Personen, mit Menschen zu kommunizieren, die mit ihrer Gebärdensprache nicht vertraut sind.
Kurze Sitzungen (bis zu einer Stunde) ohne besondere Anforderungen können in der Regel von einem/einer einzige/n Dolmetscher*in übernommen werden. Längere Veranstaltungen, wie z. B. eine Bürgerversammlung, erfordern in der Regel mindestens zwei Dolmetscher*innen, die zusammenarbeiten.
Da viele Interaktionen im öffentlichen Dienst unter vier Augen stattfinden, könnten Menschen, die mit Gebärdensprachdolmetschen nicht vertraut sind, annehmen, dass der/die Dolmetscher*in Gesprächsteilnehmer*in ist. Die Aufgabe der Dolmetscher*innen besteht tatsächlich ausschließlich darin, die Kommunikation zu ermöglichen und nicht an der Diskussion teilzunehmen. Ihre Aufgabe besteht darin, unter Wahrung der Vertraulichkeit für eine genaue und kulturell angemessene Verdolmetschung zu sorgen.
Gebärdensprachen sind nicht universell. Auftraggeber sollten im Vorhinein klären, welche Sprachen bei dem Treffen verwendet werden, und sicherstellen, dass entsprechend ausgebildete und qualifizierte Dolmetscher*innen engagiert werden. Gebärdensprachler*innen möchten möglicherweise Dolmetscher*innen empfehlen, mit denen sie regelmäßig zusammenarbeiten. Eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Sitzung hilft den Dolmetscher*innen, sich gut vorzubereiten. Auch wenn Dolmetscher*innen über umfassende Kenntnisse in einer Vielzahl von Themenbereichen verfügen, ist es dennoch wichtig, ihre Qualifikationen und spezifischen Fachkenntnisse für den jeweiligen Auftrag zu überprüfen.

In vielen EU-Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass gehörlose, hörgeschädigte und taubblinde Personen Zugang zu Verdolmetschungen in Gebärdensprache haben. Die Bestimmungen variieren von Land zu Land und die Bereitstellung von Dolmetschleistungen können z. B. in Bezug auf die Zahl der finanzierten Stunden oder die Verfügbarkeit von Dolmetscher*innen begrenzt sein.
Juristischer Kontext
Gebärdendolmetschen arbeiten in verschiedenen juristischen Kontexten: vom Gerichtssaal bis hin zur Polizeiwache. Dolmetscher*innen müssen über spezifische Qualifikationen verfügen, um in einem juristischen Kontext arbeiten zu dürfen. Dies lässt sich in der Regel anhand eines nationalen Registers für Gerichtsdolmetscher*innen oder eines vergleichbaren nationalen oder regionalen Zertifizierungssystems überprüfen.
Dolmetscher*innen sind an einen beruflichen Verhaltenskodex gebunden, der vertrauliche, unparteiliche, genaue und getreue Arbeit vorsieht. Beispiele dafür sind der Code of Conduct for Registrants and Regulated Trainees des britischen nationalen Registers für Kommunikationsfachleute, die mit gehörlosen und taubblinden Personen arbeiten, und den Code of Conduct für irische Gebärdensprachdolmetscher*innen. Diese
- legen Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, Genauigkeit und fachliche Kompetenz (einschließlich fortlaufender beruflicher Weiterbildung) fest
- legen Mechanismen für den Umgang mit Interessenkonflikten und Beschwerden dar.
Je nach Situation können ein oder zwei Dolmetscher*innen angefordert werden. Die nationalen Vorschriften des Landes, in dem das Verfahren stattfindet, geben die Anforderungen an Dolmetschleistungen vor. In Strafverfahren gilt die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren, auch in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl.
JUSTISIGNS
JUSTISIGNS ist eine von der EU finanzierte Initiative, mit der die für das Gebärdendolmetschen im juristischen Kontext erforderlichen Kompetenzen ermittelt werden und Schulungen für qualifizierte und angehende Dolmetscher*innen angeboten werden.
Das Projekt beleuchtet ein entscheidendes Problem: Rechtsvorschriften werden oft auf der Grundlage von Annahmen angewendet, die gehörlose Personen nicht berücksichtigen und ihre kulturellen, sprachlichen und sozialen Realitäten außer Acht lassen. Derartige Annahmen können zu einem ungleichen Zugang zur Justiz führen und den Grundsatz, dass die Justiz die individuellen Rechte gehörloser Menschen schützt, untergraben.
JUSTISIGNS hebt mehrere beitragende Faktoren hervor:
- der eingeschränkte oder nicht anerkannte Status von Gebärdensprachen, der den Zugang zu Informationen in allen Phasen des juristischen Verfahrens einschränkt
- ein begrenztes Verständnis für die Schwierigkeiten der Verdolmetschung zwischen zwei Sprachen im juristischen Kontext – Herausforderungen, die sich noch verstärken, wenn zwischen einer gesprochenen und einer Gebärdensprache gearbeitet wird
- begrenztes Bewusstsein der Angehörigen der Rechtsberufe für den historischen, bildungsbezogenen und kulturellen Hintergrund von gehörlosen Personen.
Diese Faktoren unterstreichen die Notwendigkeit für einen sicheren Zugang zu qualifizierten Gebärdensprachdolmetschern in juristischen Kontexten.