Gebärdensprachdolmetschen bei Behörden und vor Gericht
Bei Behörden
Gebärdensprachdolmetschen findet in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes statt – beispielsweise bei einem Elternabend in der Schule eines Kindes eines gehörlosen Elternteils, bei einer Sprechstunde beim Arzt oder bei einer Beerdigung. In solchen Situationen ermöglichen Gebärdensprachdolmetscher*innen gehörlosen, hörgeschädigten und taubblinden Personen, mit Menschen zu kommunizieren, die mit ihrer Gebärdensprache nicht vertraut sind.